Obwohl in der biomedizinischen Forschung zunehmend mit in vitro-Methoden gearbeitet wird, kann nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft auf Tierversuche - das sind Eingriffe oder Behandlungen zu Versuchszwecken an Tieren bzw. am Erbgut von Tieren, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sein können - nicht generell verzichtet werden. Sie sind jedoch auf das unerläßliche Maß zu beschränken. Genehmigungsverfahren Tierversuch Zurück zur Hauptseite - letzte Änderungen -
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