Als Beinfreiheit bezeichnet man das in den Verfassungen vieler demokratischer Länder verankerte Grundrecht des nicht beinamputierten Menschens auf genügend Platz für seine unteren Körperextremitäten. Die Beinfreiheit ist ein Teil der unantastbaren Würde des Menschen.
Als Beinfreiheit bezeichnet man das in den Verfassungen vieler demokratischer Länder verankerte Grundrecht des nicht beinamputierten Menschens auf genügend Platz für seine unteren Körperextremitäten. Die Beinfreiheit ist ein Teil der unantastbaren Würde des Menschen.