Deutsche Staatsangehörigkeit, auch deutsche Staatsbürgerschaft, völkerrechtliche Zugehörigkeit zum deutschen Nationalstaat. Wurde 1871 mit Gründung des Deutschen Kaiserreiches offiziell eingeführt. Die Staatsangehörigkeit wurde mit der Zugehörigkeit eines deutschen Bundesstaates (Landesangehörigkeit) erworben; diese läßt sich per Tradition auf die Zugehörigkeit eines ehemaligen Stammesherzogtum bzw. auf die damaligen Stämme des einstigen Ostfränkischen Reiches zurückführen.
Deutsche Staatsangehörigkeit, auch deutsche Staatsbürgerschaft, völkerrechtliche Zugehörigkeit zum deutschen Nationalstaat. Wurde 1871 mit Gründung des Deutschen Kaiserreiches offiziell eingeführt. Die Staatsangehörigkeit wurde mit der Zugehörigkeit eines deutschen Bundesstaates (Landesangehörigkeit) erworben; diese läßt sich per Tradition auf die Zugehörigkeit eines ehemaligen Stammesherzogtum bzw. auf die damaligen Stämme des einstigen Ostfränkischen Reiches zurückführen.