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| - Dieser Artikel listet die in BtMG Anlage II gelisteten verkehrsfähigen, aber nicht verschreibungsfähigen, Betäubungsmittel. (abgerufen im Februar 2014) Zusätzlich hinzu kommen
* Esther und Ether der in Anlage II und III gelisteten Substanzen, ausgenommen gamma-Hydroxybuttersäure (GHB), wenn sie nicht in einer anderen Anlage gelistet sind. *Salze der in Anlage II gelisteten Verbindungen und Salze und Molekülverbindungen der Anlage-III-Substanzen, wenn sie nicht ärztlich, zahnärztlich und tierärztlich verwendet werden.
* Zubereitungen,
* welche nicht am Tier oder Mensch angewendet werden, zu diagnostischen und analytischen Zwecken mit einem maximalen Betäubungsmittelgehalt von 0,01% oder in dem die Stoffe Isotopenmodifiziert wurden.
* wenn sie nicht besonders ausgenommen sind.
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dbkwik:de.drogen/p...iPageUsesTemplate
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abstract
| - Dieser Artikel listet die in BtMG Anlage II gelisteten verkehrsfähigen, aber nicht verschreibungsfähigen, Betäubungsmittel. (abgerufen im Februar 2014) Zusätzlich hinzu kommen
* Esther und Ether der in Anlage II und III gelisteten Substanzen, ausgenommen gamma-Hydroxybuttersäure (GHB), wenn sie nicht in einer anderen Anlage gelistet sind. *Salze der in Anlage II gelisteten Verbindungen und Salze und Molekülverbindungen der Anlage-III-Substanzen, wenn sie nicht ärztlich, zahnärztlich und tierärztlich verwendet werden.
* Zubereitungen,
* welche nicht am Tier oder Mensch angewendet werden, zu diagnostischen und analytischen Zwecken mit einem maximalen Betäubungsmittelgehalt von 0,01% oder in dem die Stoffe Isotopenmodifiziert wurden.
* wenn sie nicht besonders ausgenommen sind.
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