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  • Gewerkschaft
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  • thumb|upright=1.5|Briefmarke 1968100 Jahre Gewerkschaften in Deutschland Eine Gewerkschaft ist ein Interessenverband von Arbeitnehmern.
  • Gewerkschaften sind die Vertretungen von Arbeitnehmern, die sich zur Wahrung ihrer gemeinsamen Arbeitnehmerinteressen zusammengeschlossen haben. Gewerkschaften in Deutschland agieren unabhängig von politischen Parteien, Kirchen, Staat und Arbeitgebern und können die Interessen ihrer Mitglieder mit den ihnen möglichen Maßnahmen und Mitteln vertreten. Gewerkschaften haben das Recht, ohne Einflussnahme des Staates Tarifverträge mit den Arbeitgeberverbänden zu schließen. Diese Tarifautonomie gehört zur Koalitionsfreiheit und ist in Deutschland durch das Grundgesetz geschützt. siehe auch DGB
  • Die Gewerkschaft ist eine Organisation , die die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schützen soll. Dazu nimmt sie diesen so viel Arbeit wie möglich. Ihr wichtigstes Instrument ist dabei ein als Betriebsrat bekanntes innerbetriebliches Gremium.
  • Eine Gewerkschaft ist ein Zusammenschluss von Arbeitern beziehungsweise Angestellten um für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und/oder mehr Lohn zu kämpfen. Ein gängiges Druckmittel dabei ist der Streik.
  • Gewerkschaften sind nach Industriegruppen, nach Berufen oder nach politischen oder religiösen Richtungen gegliederte Vereinigungen von Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmervereinigungen zur Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Lebensbedingungen und als sonstige Interessenvertretungen gegenüber dem Staat und den Arbeitgebern. 1. Geschichte der Gewerkschaften: Aufgrund der schlechten sozialen Lage der Arbeitnehmer, entstanden im Verlauf der Industrialisierung gewerkschaftsähnlicher Vereinigungen. 2. Heutige Bedeutung: Im deutschen Gewerkschaftsbund ( DGB) sind 17 nach dem Industrieprinzip organisierte Einzelgewerkschaften zusammen gefaßt. Außerdem gibt es noch die Deutsche Angestellten- Gewerkschaft (DAG9, den Deutschen Beamtenbund und den Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB
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  • thumb|upright=1.5|Briefmarke 1968100 Jahre Gewerkschaften in Deutschland Eine Gewerkschaft ist ein Interessenverband von Arbeitnehmern.
  • Gewerkschaften sind die Vertretungen von Arbeitnehmern, die sich zur Wahrung ihrer gemeinsamen Arbeitnehmerinteressen zusammengeschlossen haben. Gewerkschaften in Deutschland agieren unabhängig von politischen Parteien, Kirchen, Staat und Arbeitgebern und können die Interessen ihrer Mitglieder mit den ihnen möglichen Maßnahmen und Mitteln vertreten. Gewerkschaften haben das Recht, ohne Einflussnahme des Staates Tarifverträge mit den Arbeitgeberverbänden zu schließen. Diese Tarifautonomie gehört zur Koalitionsfreiheit und ist in Deutschland durch das Grundgesetz geschützt. siehe auch DGB
  • Die Gewerkschaft ist eine Organisation , die die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schützen soll. Dazu nimmt sie diesen so viel Arbeit wie möglich. Ihr wichtigstes Instrument ist dabei ein als Betriebsrat bekanntes innerbetriebliches Gremium.
  • Eine Gewerkschaft ist ein Zusammenschluss von Arbeitern beziehungsweise Angestellten um für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und/oder mehr Lohn zu kämpfen. Ein gängiges Druckmittel dabei ist der Streik.
  • Gewerkschaften sind nach Industriegruppen, nach Berufen oder nach politischen oder religiösen Richtungen gegliederte Vereinigungen von Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmervereinigungen zur Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Lebensbedingungen und als sonstige Interessenvertretungen gegenüber dem Staat und den Arbeitgebern. 1. Geschichte der Gewerkschaften: Aufgrund der schlechten sozialen Lage der Arbeitnehmer, entstanden im Verlauf der Industrialisierung gewerkschaftsähnlicher Vereinigungen. 2. Heutige Bedeutung: Im deutschen Gewerkschaftsbund ( DGB) sind 17 nach dem Industrieprinzip organisierte Einzelgewerkschaften zusammen gefaßt. Außerdem gibt es noch die Deutsche Angestellten- Gewerkschaft (DAG9, den Deutschen Beamtenbund und den Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB). 3. Internationale Organisationen: Um die Jahrtausendwende Deutschlands entstand 1949, der Internationale Bund Freier Gewerkschaften (IBFG). Die Gewerkschaft ist ein Arbeitnehmerverband. Sie handelt zusammen mit dem Arbeitnehmerverband den Tarifvertrag aus. Ziel einer Gewerkschaft ist die Interessenvertretung ihrer Mitglieder. Gewerkschaftsvertreter sind in den Aufsichtsräten an der Kontrolle der Betriebsführung beteiligt. Die NGG (Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätte) ist die Gewerkschaft des Gastgewerbes. C.W. Kategorie:Hotel
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