Das Verbot für Pornografische Filme galt weltweit von 1940er Jahren bis in die 1970er Jahre. In Deutschland war bis zum Jahr 1975 die Verbreitung und Produktion von Pornofilmen strafrechtlich verboten. Danach durften Pornofilme produziert und verbreitet werden, sie unterliegen allerdings § 15 (2) JuSchG. Bis heute ist die Darstellung sexuelle Gewalt, von zoophilen Handlungen oder der sexuellen Missbrauch von Kindern strafrechtlich verboten.
Das Verbot für Pornografische Filme galt weltweit von 1940er Jahren bis in die 1970er Jahre. In Deutschland war bis zum Jahr 1975 die Verbreitung und Produktion von Pornofilmen strafrechtlich verboten. Danach durften Pornofilme produziert und verbreitet werden, sie unterliegen allerdings § 15 (2) JuSchG. Bis heute ist die Darstellung sexuelle Gewalt, von zoophilen Handlungen oder der sexuellen Missbrauch von Kindern strafrechtlich verboten.