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| - Anschaffungskosten bezeichnen diejenigen Kosten, die beim Erwerb beziehungsweise Kauf eines Vermögensgegenstandes anfallen sowie alle Kosten, die mit der Bereitstellung und Inbetriebnahme einher gehen. Ihre Ermittlung wird in vielen Standards des IFRS vorausgesetzt, weil der daraus reslutierende Wert der Buchwert ist, der in die Bilanz des Unternehmens einfließt. Siehe auch IAS 16: Sachanlagen.
- Aufwendungen bzw. Kosten, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können (§ 255 I HGB) L.D Anschaffungskosten, sind die gesamten Kosten die entstehen angefangen vom Einkaufspreis bis zu den nachträglichen Kosten/Korrekturen. Ermittlung der Anschaffungskosten:
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| - Aufwendungen bzw. Kosten, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können (§ 255 I HGB) L.D Anschaffungskosten, sind die gesamten Kosten die entstehen angefangen vom Einkaufspreis bis zu den nachträglichen Kosten/Korrekturen. Ermittlung der Anschaffungskosten: Anschaffungspreis (Einkaufspreis netto) - Anschaffungspreisminderungen (Rabatt, Skonto) + Anschaffungsnebenkosten (Transportkosten, Zölle, + nachträgliche Anschaffungskosten (nachträgliche Korrekturen)
- Anschaffungskosten bezeichnen diejenigen Kosten, die beim Erwerb beziehungsweise Kauf eines Vermögensgegenstandes anfallen sowie alle Kosten, die mit der Bereitstellung und Inbetriebnahme einher gehen. Ihre Ermittlung wird in vielen Standards des IFRS vorausgesetzt, weil der daraus reslutierende Wert der Buchwert ist, der in die Bilanz des Unternehmens einfließt. Siehe auch IAS 16: Sachanlagen.
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