Art Zugehörigkeit Autor Einordnung Organisation Jahr Zeit Quelle Kategorie Nach Caesars Darstellung im "De Bello Gallico" (4, l) gab es in der Agrarverfassung der Germanen noch keinen privaten Grundbesitz. Der gesamte Grund und Boden war vielmehr im Besitz größerer Gemeinschaften, die als pagi und regiones (= 'Gaue' und 'Untergaue') bezeichnet werden.
Art Zugehörigkeit Autor Einordnung Organisation Jahr Zeit Quelle Kategorie Nach Caesars Darstellung im "De Bello Gallico" (4, l) gab es in der Agrarverfassung der Germanen noch keinen privaten Grundbesitz. Der gesamte Grund und Boden war vielmehr im Besitz größerer Gemeinschaften, die als pagi und regiones (= 'Gaue' und 'Untergaue') bezeichnet werden. Tacitus berichtet andererseits nichts von dem jährlichen Wechsel der Wohnsitze, nichts von der jährlichen Neuverteilung des Kulturlandes unter die Sippen; nach ihm erhält der einzelne seinen Anteil auf längere Zeit hinaus angewiesen und kann ihn während dieser Zeit nach Gutdünken bewirtschaften