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| - __INDEX__ {| id="Vorlage_Uberarbeiten" cellpadding="0" cellspacing="8" class="hintergrundfarbe1 rahmenfarbe1 noprint" style="border-style:solid; margin-bottom:2px; margin-top:2px; " | 60px|verweis=Talk:Minderheitenrat|alt= | style="width:100%"|Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres dazu findest du evtl. auf der Diskussionsseite, in der Versionsgeschichte oder im Quelltext des Artikels. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. Vorher jedoch nicht! |} Der Minderheitenrat vertritt die Interessen der vier autochthonen (≈alteingesessen, einheimischen) nationalen Minderheiten und Volksgruppen in Deutschland (Dänen aus Südschleswig, Sorben aus der Lausitz, Friesen aus Nord- und Ost-Friesland
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| - __INDEX__ {| id="Vorlage_Uberarbeiten" cellpadding="0" cellspacing="8" class="hintergrundfarbe1 rahmenfarbe1 noprint" style="border-style:solid; margin-bottom:2px; margin-top:2px; " | 60px|verweis=Talk:Minderheitenrat|alt= | style="width:100%"|Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres dazu findest du evtl. auf der Diskussionsseite, in der Versionsgeschichte oder im Quelltext des Artikels. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. Vorher jedoch nicht! |} Der Minderheitenrat vertritt die Interessen der vier autochthonen (≈alteingesessen, einheimischen) nationalen Minderheiten und Volksgruppen in Deutschland (Dänen aus Südschleswig, Sorben aus der Lausitz, Friesen aus Nord- und Ost-Friesland und Roma) gegenüber der Bundesregierung und dem Bundestag. Dem Rat gehören Vertreter des Sydslesvigsk Forening, des Sydslesvigsk Vælgerforening (für die dänischen Südschleswiger), der Domowina (für die Sorben), des Friesenrats und des Seelter Buundes (für die Friesen) und des Zentralrats der Deutschen Sinta und Roma an. Der Vorsitz des Minderheitenrates wechselt jährlich nach einem Rotationsprinzip zwischen den vier Volksgruppen. In der täglichen Arbeit wird der Minderheitenrat vom Minderheitensekretariat in Berlin unterstützt. Der Minderheitenrat tritt unter anderem (nach Vorbild der Landesverfassungen Schleswig-Holsteins und Brandenburgs) für einen eigenen Artikel für die anerkannten nationalen Minderheiten im Grundgesetz ein, überwacht die eingegangen Verpflichtungen des Bundes im Hinblick auf das Europäische Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, wirkt bei Gesetzesinitiativen mit minderheitenpolitischem Bezug mit und unterstützt allgemein den Bestand und die Entwicklung der Sprache und Kultur der autochthonen Minderheiten in Deutschland. Das Minderheitensekretariat ist Mitglied im Beirat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und ist als ständiger Gast in den Beratenden Ausschüssen des Innenministerium für die dänische, friesische und sorbische Minderheit sowie für die niederdeutsche Sprachgruppe vertreten. Auf europäischer Ebene arbeiten Minderheitenrat/Minderheitensekretariat mit der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen (FUEV) zusammen. Minderheitenrat und Minderheitensekretariat wurden 2005 gegründet. Sie stehen in der Tradition des Verbandes der nationalen Minderheiten in Deutschland aus der Zeit zwischen 1924 und 1939. Das Minderheitensekretariat hat sein Büro im Haus des Bundesministeriums des Inneren am Fehrbelliner Platz in Berlin. Ein Haus der Minderheiten ist in Planung, es soll in Flensburg entstehen.
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