thumb|300px|Infos zur Energieausweispflicht Ab 2008 können Mieter und Käufer von Wohnraum einen Energieausweis für die entsprechende Immobilie verlangen.
* Bedarfsausweis: Gibt Auskunft über die Gebäudehülle und den dadurch bedingten CO2-Ausstoß sowie Maßnahmen zur Verbesserung
* Verbrauchsausweis: Gibt lediglich die Verbrauchswerte der aktuellen Bewohner wieder und ist damit wenig aussagekräftig.
thumb|300px|Infos zur Energieausweispflicht Ab 2008 können Mieter und Käufer von Wohnraum einen Energieausweis für die entsprechende Immobilie verlangen.
* Bedarfsausweis: Gibt Auskunft über die Gebäudehülle und den dadurch bedingten CO2-Ausstoß sowie Maßnahmen zur Verbesserung
* Verbrauchsausweis: Gibt lediglich die Verbrauchswerte der aktuellen Bewohner wieder und ist damit wenig aussagekräftig. Ein Energieausweis muss bei Neubauten, baulichen Veränderungen oder baulichen Erweiterungen laut der Energiesparverordnung (EnEV) ausgestellt werden. Dem Energiesparausweis ist ausserdem ein Katalog mit Verbesserungsvorschlägen zur Energieeinsparung beigefügt.