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| - Der große Bruder des Bordwerkzeugs
- [[Datei:OBriens Werkzeugkasten.jpg|thumb|Ein Werkzeugkasten]] Ein Werkzeug ist ein Gerät, das dazu verwendet wird etwas herzustellen, zu reparieren oder zu demontieren. Oft wird es in einer Werkstatt verwendet.
- Werkzeuge sind ein Typ von Ausrüstung, die in den Zubehör-Slot ausgerüstet werden. Das erste Werkzeug für jeden Beruf bekommt man, sobald man den Beruf erlernt. Die Werkzeuge, die es im Spiel gibt, sind: -Die Werkzeuge des Anglers fügen statt Berufsbonus Reichweite hinzu.
- Werkzeug im JUKUZ gibt es in allen Variationen. Falls Werkzeug benötigt wird, sollte dies mit dem Hausmeister besprochen werden. .........Werkzeuge werden noch aufgelistet......
- Werkzeug ist ein Begriff des deutschen Strafrechts. Die Verwendung oder das Beisichführen eines Werkzeugs bei Begehen einer Straftat kann ein qualifizierendes Tatbestandsmerkmal oder einen besonders schweren Fall (Regelbeispiel) darstellen. Das Tatbestandsmerkmal ist inhaltlich nicht deckungsgleich mit dem umgangssprachlichen Werkzeugbegriff. Der Begriff eines Werkzeugs wird z.B. erwähnt in:
- Werkzeuge sind eine spezielle Art von Ausrüstung, welche hauptsächlich für einen Beruf genutzt wird. Diese Ausrüstung kann auch als Waffe eingesetzt werden, wobei nicht alle dafür konzipiert sind. Werkzeuge für den jeweiligen Beruf können von den NSC die auch den Beruf lehren gekauft werden. Jeder Beruf benötigt ein bestimmtes Werkzeug zur Ausübung, beim Aufstieg in den Berufsstufen hat der man Zugriff auf bessere Werkzeuge. Die Startwerkzeuge sind nicht besonders als Waffen geeignet.
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| - Der große Bruder des Bordwerkzeugs
- [[Datei:OBriens Werkzeugkasten.jpg|thumb|Ein Werkzeugkasten]] Ein Werkzeug ist ein Gerät, das dazu verwendet wird etwas herzustellen, zu reparieren oder zu demontieren. Oft wird es in einer Werkstatt verwendet.
- Werkzeuge sind ein Typ von Ausrüstung, die in den Zubehör-Slot ausgerüstet werden. Das erste Werkzeug für jeden Beruf bekommt man, sobald man den Beruf erlernt. Die Werkzeuge, die es im Spiel gibt, sind: -Die Werkzeuge des Anglers fügen statt Berufsbonus Reichweite hinzu.
- Werkzeuge sind eine spezielle Art von Ausrüstung, welche hauptsächlich für einen Beruf genutzt wird. Diese Ausrüstung kann auch als Waffe eingesetzt werden, wobei nicht alle dafür konzipiert sind. Werkzeuge für den jeweiligen Beruf können von den NSC die auch den Beruf lehren gekauft werden. Jeder Beruf benötigt ein bestimmtes Werkzeug zur Ausübung, beim Aufstieg in den Berufsstufen hat der man Zugriff auf bessere Werkzeuge. Die Startwerkzeuge sind nicht besonders als Waffen geeignet.
* Alchemist
* Bauer
* Bergmann
* Fischer
* Holzfäller
* Jäger
* Bäcker
* Fischhändler
* Fleischer
* Juwelier
* Schneider
* Schuhmacher
* Bastler
* Axtschmied
* Dolchschmied
* Hammerschmied
* Schaufelschmied
* Schildschmied
* Schwertschmied
* Bogenschnitzer
* Stabschnitzer
* Steckenschnitzer
- Werkzeug im JUKUZ gibt es in allen Variationen. Falls Werkzeug benötigt wird, sollte dies mit dem Hausmeister besprochen werden. .........Werkzeuge werden noch aufgelistet......
- Werkzeug ist ein Begriff des deutschen Strafrechts. Die Verwendung oder das Beisichführen eines Werkzeugs bei Begehen einer Straftat kann ein qualifizierendes Tatbestandsmerkmal oder einen besonders schweren Fall (Regelbeispiel) darstellen. Das Tatbestandsmerkmal ist inhaltlich nicht deckungsgleich mit dem umgangssprachlichen Werkzeugbegriff. Der Begriff eines Werkzeugs wird z.B. erwähnt in:
* § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB (Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs)
* § 250 Abs. 1 Nr. 1 a) StGB (Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs)
* § 250 Abs. 1 Nr. 1 b) StGB (Beisichführen eines sonstigen Werkzeugs in Verwendungsabsicht)
* § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB (Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs)
* § 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB (Verwendung eines anderen Werkzeugs statt Schlüssels) Aus dem Wortlaut "Werkzeug" wird verbreitet der Schluss gezogen, dass es sich um einen vom menschlichen Körper getrennten Gegenstand handeln muss, der auf einen anderen zubewegt werden kann. Kein Werkzeug ist demnach etwa die Faust oder der Fuß des Täters (wohl aber der Schuh). Ebensowenig soll darunter ein Felsen oder eine heiße Herdplatte fallen, auf die der Täter das Opfer stößt. Wegen der vergleichbaren Gefährlichkeit wird dieses Ergebnis zwar vielfach für rechtspolitisch unbefriedigend gehalten, doch wegen des strafrechtlichen Analogieverbotes für unumgänglich.
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