Das Anerbenrecht sollte gewährleisten, dass die Bauernhöfe ungeteilt an die Erben übergehen. Die Geschwister des Erben oder der Erbin wurden weit unter dem Hofwert abgefunden. Erbberechtigt war stets der älteste Sohn. Erstgeborene Tochter zu sein, führte nur dann zum Hoferbe, wenn kein Sohn in der Familie war. Das Anerbenrecht galt auch in der Heidmark und für zahlreiche Generationen der Familien Oelfke in Oerbke, in Obergrünhagen, in Vierde und anderen Orten der Ostheidmark.
Das Anerbenrecht sollte gewährleisten, dass die Bauernhöfe ungeteilt an die Erben übergehen. Die Geschwister des Erben oder der Erbin wurden weit unter dem Hofwert abgefunden. Erbberechtigt war stets der älteste Sohn. Erstgeborene Tochter zu sein, führte nur dann zum Hoferbe, wenn kein Sohn in der Familie war. Das Anerbenrecht galt auch in der Heidmark und für zahlreiche Generationen der Familien Oelfke in Oerbke, in Obergrünhagen, in Vierde und anderen Orten der Ostheidmark.