Die Deutsche Arthrose Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Zweck der Stiftung ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens mit dem Schwerpunkt – Bekämpfung der Arthrose-Krankheit. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke.
Die Deutsche Arthrose Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Zweck der Stiftung ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens mit dem Schwerpunkt – Bekämpfung der Arthrose-Krankheit. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke.