Kriegsvölkerrecht, Sonderform des Völkerrechtes zuzeiten eines Krieges. Da Kriege nach geltendem Völkerrecht als "völkerrechtswidrig" gelten, wurden Sonderbestimmungen geschaffen. Das Kriegsvölkerrecht regelt den Umgang mit sogenannten Kombattanten (Kriegsführende, d. h. Soldaten der Streitmächte und ihrer Verbündeten), Nichtkombattanten (Zivilbevölkerung) und des Kulturgutes sowie andere Vorschriften.
Kriegsvölkerrecht, Sonderform des Völkerrechtes zuzeiten eines Krieges. Da Kriege nach geltendem Völkerrecht als "völkerrechtswidrig" gelten, wurden Sonderbestimmungen geschaffen. Das Kriegsvölkerrecht regelt den Umgang mit sogenannten Kombattanten (Kriegsführende, d. h. Soldaten der Streitmächte und ihrer Verbündeten), Nichtkombattanten (Zivilbevölkerung) und des Kulturgutes sowie andere Vorschriften.