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| - __INDEX__ Lohntransparenz ist ein relativ junger Begriff, der im deutschen Sprachraum erst seit ca. 2002 in Österreich und der Schweiz diskutiert und praktiziert wird. In einer Marktwirtschaft ist jedoch die (totale) Markttransparenz jedes Marktteilnehmers eine der Voraussetzungen für ihr Funktionieren. Wie auf jedem Wochenmarkt, wo sowohl der Kunde als auch die Bauern untereinander sehen können, wie viel z. B. 1 kg Möhren an den verschiedenen Ständen kostet, müsste Transparenz auch am Arbeitsmarkt realisiert werden, da erst dadurch der Preis reguliert wird. Dann würden die Arbeitnehmer an ihren Arbeitsmarktständen stehen (mit Bewerbungsunterlagen, Lebenslauf etc.) und einem Preisschild wo z. B. draufsteht: „Qualifizierter Fliesenleger – 3.000 Euro brutto“. Die Arbeitgeber können so auf dem Arbeitsmarkt sehen, wer wie viel kostet, aber auch die Arbeitnehmer können sich und ihre Lohnforderungen untereinander sehen (was zurzeit noch nicht bzw. kaum der Fall ist). In Stellenangeboten und –gesuchen vermeidet man möglichst irgendwelche Lohn-/Gehaltsangaben. Auf dem heutigen Arbeitsmarkt sieht das jedoch völlig anders aus: Unternehmer haben anscheinend kein Interesse daran, dass Arbeitnehmer ihren (Markt-)Wert durch den Vergleich der Entlohnung auf einem transparenten Arbeitsmarkt kennen. Teilweise wird in den Arbeitsverträgen dem Arbeitnehmer untersagt, über seine Entlohnung zu sprechen. Diesem Trend entgegen wirken mehr und mehr so genannte Lohn- und Gehaltsrechner (dzt. auf Grund fehlender Grunddaten zu unpräzise), Tarifvertragsregister etc. die per Internet direkt online eine Einschätzung des Wertes eigener Arbeit ermöglichen. Solange kaum jemand über das, was er verdient spricht bzw. sprechen darf, können Löhne einerseits gedrückt, anderseits utopische Höhen erreichen – selbst bei Verlusten in Millionenhöhe der Firma. Seit 1. März 2011 sind Firmen in Österreich durch das Gleichstellungsgesetz dazu verpflichtet in Stellenannoncen den (Mindest-)Lohn anzugeben.
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