Die Stiftung & Co. KG ist im deutschen Recht eine Sonderform der Kommanditgesellschaft (KG) und somit eine Personengesellschaft. Sie ist vor allem ein Instrument, um die Unternehmensnachfolge zu regeln. Die Gesellschafterinteressen werden gebündelt und damit das Unternehmen und sein Kapital erhalten sowie die Kontinuität gewährleistet. Der persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) ist dabei keine natürliche Person, sondern eine Stiftung.
Die Stiftung & Co. KG ist im deutschen Recht eine Sonderform der Kommanditgesellschaft (KG) und somit eine Personengesellschaft. Sie ist vor allem ein Instrument, um die Unternehmensnachfolge zu regeln. Die Gesellschafterinteressen werden gebündelt und damit das Unternehmen und sein Kapital erhalten sowie die Kontinuität gewährleistet. Der persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) ist dabei keine natürliche Person, sondern eine Stiftung.