SA-Reiterstandarten (SA-RSt.), auch Reiterstandarten der Allgemeinen SA, umfassten alle berittenen Einheiten der Allgemeinen SA der NSDAP. Der Term "SA-Reiterstandarten" wurde am 23. August 1934 eingeführt. Zuvor wurden diese berittenen Einheiten als Reiter-SA bezeichnet.
SA-Reiterstandarten (SA-RSt.), auch Reiterstandarten der Allgemeinen SA, umfassten alle berittenen Einheiten der Allgemeinen SA der NSDAP. Der Term "SA-Reiterstandarten" wurde am 23. August 1934 eingeführt. Zuvor wurden diese berittenen Einheiten als Reiter-SA bezeichnet. Die Reiter-SA war zum einen der Inspektion der SA-Reiterei und zum anderen der Inspektion der SA-Reitschulen unterstellt. Beides waren Dienststellen im SA-Hauptamt. Die Mitgliedschaft in den Reiterverbänden war freiwillig und das Mitglied der Reiter-SA war von dem üblichen "SA-Dienst" befreit. Die berittenen SA-Einheiten standen seit August 1934 in direkter Konkurrenz zur "Reiter-SS". Seit März 1936 gehörte die Reiter-SA de jure dem Nationalsozialistischen Reiterkorps an, de facto agierte sie in diesem autonom. Das öffentliche Zeigen der Uniform der Reiter-SA ist seit 1945 verboten. Die NS-Organisationen gehören in der Bundesrepublik Deutschland zu den verfassungswidrigen Organisationen im Sinne von §86 Strafgesetzbuch (StGB). Ihre Symbole und Kennzeichen, dazu gehören auch Uniformteile, unterliegen dem Verbreitungsverbot nach §86a StGB.