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  • Radfahrstreifen (Deutschland)
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  • thumb|100px|right|Zeichen 237: (Sonderweg für) Radfahrer [[Bild:Kreuzbergstraße - Radfahrstreifen.jpg|thumb|left|Radfahrstreifen in Berlin-Kreuzberg (Kreuzbergstraße).]] Ein Radfahrstreifen, auch Radweg genannt, ist ein auf der Fahrbahn durch Bodenmarkierung abgetrennter Teil der Straße, der für Radfahrer vorgesehen ist. Wegen der erheblich höheren Gefahr in besonderen Situationen als bei reiner Fahrbahnnutzung (z.B. in Kreisverkehren, wo sie aber in Deutschland nicht mehr zulässig sind) werden Radfahrstreifen von manchen Aktivisten auch Todesstreifen genannt.
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  • thumb|100px|right|Zeichen 237: (Sonderweg für) Radfahrer [[Bild:Kreuzbergstraße - Radfahrstreifen.jpg|thumb|left|Radfahrstreifen in Berlin-Kreuzberg (Kreuzbergstraße).]] Ein Radfahrstreifen, auch Radweg genannt, ist ein auf der Fahrbahn durch Bodenmarkierung abgetrennter Teil der Straße, der für Radfahrer vorgesehen ist. Wegen der erheblich höheren Gefahr in besonderen Situationen als bei reiner Fahrbahnnutzung (z.B. in Kreisverkehren, wo sie aber in Deutschland nicht mehr zulässig sind) werden Radfahrstreifen von manchen Aktivisten auch Todesstreifen genannt. Bei richtliniengemäßer Anwendung, insbesondere mit ausreichendem Sicherheitsabstand zu parkenden Kfz und einer Führung links der Rechtsabbiegestreifen bei starken Kfz-Rechtsabbiegeströmen, können Radfahrstreifen eine sehr geringe Unfallbelastung aufweisen. Die Anforderungen werden in den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) der FGSV umfassend dargestellt. thumb|100px|right|Zeichen 295: Fahrbahnbegrenzung In Deutschland sind Radfahrstreifen ein benutzungspflichtiger Sonderweg für Radfahrer, der mit Zeichen 237 gekennzeichnet und mit Zeichen Zeichen 295 von der Fahrbahn abgetrennt ist. Zeichen 295 ist bei Radfahrstreifen gemäß VwV-StVO in der Regel in Breitstrich (25 cm) auszuführen. Zur Verdeutlichung kann das Zeichen 237 oder ein Radfahrer-Piktogramm auch markiert sein. An Einmündungen und Kreuzungen wird der Radfahrstreifen durch eine Radfahrerfurt fortgesetzt, die durch zwei unterbrochene Breitstriche abgegrenzt wird. Anderswo darf die Trennlinie nicht unterbrochen werden. Die Breite soll in der Regel 1,85 Meter betragen. Markiert wird dennoch meist das Mindestmaß von 1,50 m. An kurzen Engstellen darf sogar auf 1,00 Meter zurückgegangen werden. Es handelt sich dabei um die normalen Maße, wie sie ähnlich bei baulich angelegten Radwegen gelten. Die Breite des Zeichens 295 ist in dem Maß eingerechnet. Dies gilt auch für etwaige Entwässerungsrinnen, auch, wenn diese nicht gut befahrbar sind. Da es sich um einen Sonderweg für Radfahrer handelt, ist jegliches Benutzen durch andere Verkehrsteilnehmer nicht erlaubt, insbesondere Halten und Parken. Nur das Überqueren ist unter Beachtung des Radverkehrs gestattet.
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