Bisher wird der Dobermann nur in Brandenburg in der Rasseliste aufgeführt. Er wird dort allerdings der Gefahrenstufe 2 zugeordnet, was bedeutet, dass die Gefährlichkeit durch einen Wesenstest für Hunde widerlegt werden kann. Kategorie:Hunde Kategorie:Beantwortete Fragen
Bisher wird der Dobermann nur in Brandenburg in der Rasseliste aufgeführt. Er wird dort allerdings der Gefahrenstufe 2 zugeordnet, was bedeutet, dass die Gefährlichkeit durch einen Wesenstest für Hunde widerlegt werden kann. Kategorie:Hunde Kategorie:Beantwortete Fragen