Je nach ihrem Einsatzziel sind die Heere eines Reiches normalerweise aufgeteilt in Provinzheere, Reichsheere und Erkundungsheere. Die Mindeststärken für Reichs- wie auch für Provinzheere sind 1.000 Krieger oder 500 Reiter oder 10 Schiffe; dies gilt nicht unbedingt auch für Eliteheere. Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich alle Passagen in dieser Regel, bei denen von Heeren die Rede ist, auf Reichsheere. Zur Regelübersicht .
Je nach ihrem Einsatzziel sind die Heere eines Reiches normalerweise aufgeteilt in Provinzheere, Reichsheere und Erkundungsheere. Die Mindeststärken für Reichs- wie auch für Provinzheere sind 1.000 Krieger oder 500 Reiter oder 10 Schiffe; dies gilt nicht unbedingt auch für Eliteheere. Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich alle Passagen in dieser Regel, bei denen von Heeren die Rede ist, auf Reichsheere. 10. Das Rüsten 10.1. Kriegerheere 10.2. Reiterheere 10.3. Pferde 10.4. Heerführer 10.5. Schiffe und Flotten 10.6. Arbeiter 10.7. Belagerungsgeräte 10.8. Fernwaffen 10.9. Eliteheere 10.10. Die Heerestypen 10.10.1. Provinzheere 10.10.2. Reichsheere 10.10.3. Erkundungsheere 10.10.4. Umwandlung 10.11. Rüstbegrenzung Zur Regelübersicht .