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  • Parken
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  • Günstig parken kann man im BF Parkhaus direkt am Bahnhof. 5 Min Fußweg in die Stadt, 1,50 € je angefange Stunde, ab 4te Stunde nur 1€. Einfahrt befindet sich in der Zollamtstraße. Außerdem befindet sich am Bahnhof Rothe Erde ein kostenloser P+R-Parkplatz Kategorie:Verkehr
  • Parken heißt, das man in einer Stadt steht und auf das Geld was man auf der Bank hat Zinsen bekommt
  • → §42 StVO * 80px Parkplatz 1. Das Zeichen erlaubt das Parken (§12 (2)). 2. Durch ein Zusatzschild kann die Parkerlaubnis beschränkt sein, insbesondere nach der Dauer, nach Fahrzeugarten, zugunsten der mit besonderem Parkausweis versehenen Bewohner, Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden. 2Die Ausnahmen gelten nur, wenn die Parkausweise gut lesbar ausgelegt sind. 3Das Zusatzschild "nur mit Parkschein" kennzeichnet den Geltungsbereich von Parkscheinautomaten, das Zusatzschild "gebührenpflichtig" kennzeichnet einen Parkplatz für Großveranstaltungen als gebührenpflichtig (§45 (1b) Nr.1). 3. Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen waagerechten weißen Pfeil im Schild, das Ende durch einen solchen in entgegengesetzte Richtung weisenden Pfeil gekennze
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  • Günstig parken kann man im BF Parkhaus direkt am Bahnhof. 5 Min Fußweg in die Stadt, 1,50 € je angefange Stunde, ab 4te Stunde nur 1€. Einfahrt befindet sich in der Zollamtstraße. Außerdem befindet sich am Bahnhof Rothe Erde ein kostenloser P+R-Parkplatz Kategorie:Verkehr
  • Parken heißt, das man in einer Stadt steht und auf das Geld was man auf der Bank hat Zinsen bekommt
  • → §42 StVO * 80px Parkplatz 1. Das Zeichen erlaubt das Parken (§12 (2)). 2. Durch ein Zusatzschild kann die Parkerlaubnis beschränkt sein, insbesondere nach der Dauer, nach Fahrzeugarten, zugunsten der mit besonderem Parkausweis versehenen Bewohner, Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden. 2Die Ausnahmen gelten nur, wenn die Parkausweise gut lesbar ausgelegt sind. 3Das Zusatzschild "nur mit Parkschein" kennzeichnet den Geltungsbereich von Parkscheinautomaten, das Zusatzschild "gebührenpflichtig" kennzeichnet einen Parkplatz für Großveranstaltungen als gebührenpflichtig (§45 (1b) Nr.1). 3. Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen waagerechten weißen Pfeil im Schild, das Ende durch einen solchen in entgegengesetzte Richtung weisenden Pfeil gekennzeichnet werden. Der Hinweis auf einen Parkplatz kann, soweit dies nicht durch Zeichen 150px geschieht, durch ein Zusatzschild mit schwarzem Pfeil erfolgen. * 80px Parken auf Gehwegen 1. Das Zeichen erlaubt Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8t das Parken (§12 (2)) auf Gehwegen. 2. Im Zeichen wird bildlich angeordnet, wie die Fahrzeuge aufzustellen sind. 3. Durch ein Zusatzschild kann die Parkerlaubnis beschränkt sein, insbesondere nach der Dauer, zugunsten der mit besonderem Parkausweis versehenen Bewohner, Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden. 2Die Ausnahmen gelten nur, wenn die Parkausweise gut lesbar ausgelegt sind. 3Das Zusatzschild "nur mit Parkschein" kennzeichnet den Geltungsbereich von Parkscheinautomaten. 4. Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen waagerechten weißen Pfeil im Schild, das Ende durch einen solchen in entgegengesetzte Richtung weisenden Pfeil gekennzeichnet werden. * 80px Parken und Reisen * 80px Wandererparkplatz
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