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| - Im Verein treffen sich Leute, vorzugsweise Meier, um sich über den Erhalt des Vereins zu unterhalten. Im Verein gibt es jede menge Arbeit, weshalb besonders Arbeitsuchende hier gut aufgehoben sind. Ein Verein ist normalerweise Überkonfessionell, das heißt, dass dort christliche Meier und Meier anderer Religionszugehörigkeit friedlich nebeneinander sitzen - ja, es gibt sogar Meier, die glauben an überhaupt nichts - außer vieleicht an den Verein. Was Vereinsmeier überhaupt nicht mögen ist die Frage: Was macht ihr da eigentlich immer in euren Verein?
- Organisierte Interessengemeinschaft, die die Umsetzung eines satzungsmäßig formulierten Vereinsziels verfolgt; im juristischen Sinn eine auf Dauer angelegte Personenvereinigung (juristische Person), welche einen gemeinsamen Zweck verfolgt und eine Satzung sowie einen Vereinsnamen besitzt. Grundlage des Vereinsrechts sind die §§ 21ff des BGB. Die Gründung eines Vereins ist nach dem Grundrecht der Vereinigungsfreiheit (Artikel 9 GG) jedermann freigestellt. Der Vereinszweck kann äußerst unterschiedlicher Natur sein. So genannte Idealvereine dienen geselligen, kulturellen, gemeinnützigen, wohltätigen, religiösen, wissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Zwecken. Dazu gehören z. B. Sportvereine, Trachtenvereine, Nachbarschaftshilfevereine, Kulturvereine, Gewerkschaften und politische Par
- Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten Zweck etwa zur Pflege bestimmter gemeinsamer Interessen zusammengeschlossen haben. Diese können sowohl gemeinnützig sein als auch wirtschaftliche Interessen verfolgen. Mit der Eintragung eines Vereins in das Vereinsregister handelt es sich in Deutschland um einen eingetragenen Verein (e. V.). Eine Eintragung in das Vereinsregister ist jedoch weder zur offiziellen Anerkennung des Vereins erforderlich noch ist die Eintragung Voraussetzung für die Anerkennung einer Gemeinnützigkeit. In Deutschland gibt es etwa 535.000 Vereine, von denen die Hälfte als gem
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| - Im Verein treffen sich Leute, vorzugsweise Meier, um sich über den Erhalt des Vereins zu unterhalten. Im Verein gibt es jede menge Arbeit, weshalb besonders Arbeitsuchende hier gut aufgehoben sind. Ein Verein ist normalerweise Überkonfessionell, das heißt, dass dort christliche Meier und Meier anderer Religionszugehörigkeit friedlich nebeneinander sitzen - ja, es gibt sogar Meier, die glauben an überhaupt nichts - außer vieleicht an den Verein. Was Vereinsmeier überhaupt nicht mögen ist die Frage: Was macht ihr da eigentlich immer in euren Verein? Da rastet so ein Meier schon mal aus und wünscht dem Fragenden z.B. "1000 Kamelflöhe die sein Arschloch heimsuchen mögen" - oder gar schlimmeres. Doch keine Angst - der Vereinsmeier ist viel zu sehr damit beschäftigt, die Vereinssatzungen penibel einzuhalten, als dass er einen seiner Flüche in die Tat umsetzen würde. Einige Religionsgemeinschaften haben sich ebenfalls als Verein eintragen lassen, so z.B. die RCG.
- Organisierte Interessengemeinschaft, die die Umsetzung eines satzungsmäßig formulierten Vereinsziels verfolgt; im juristischen Sinn eine auf Dauer angelegte Personenvereinigung (juristische Person), welche einen gemeinsamen Zweck verfolgt und eine Satzung sowie einen Vereinsnamen besitzt. Grundlage des Vereinsrechts sind die §§ 21ff des BGB. Die Gründung eines Vereins ist nach dem Grundrecht der Vereinigungsfreiheit (Artikel 9 GG) jedermann freigestellt. Der Vereinszweck kann äußerst unterschiedlicher Natur sein. So genannte Idealvereine dienen geselligen, kulturellen, gemeinnützigen, wohltätigen, religiösen, wissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Zwecken. Dazu gehören z. B. Sportvereine, Trachtenvereine, Nachbarschaftshilfevereine, Kulturvereine, Gewerkschaften und politische Parteien. Ein wirtschaftlicher Verein verfolgt lediglich materielle Zwecke, wie z. B. ein Inkassoverein. Die an gewisse Voraussetzungen gebundene Anerkennung als gemeinnütziger Verein bietet steuerliche Vorteile (vor allem bei der Spendenannahme). Der Verein wird nach außen vom gewählten Vorstand vertreten, verfügt über eine schriftlich festgelegte Satzung und ein Vereinsziel. Das einzelne Mitglied hat über die Mitgliederversammlung Mitwirkungsrechte an der Beschlussfassung des Vereins. Idealvereine werden auf Antrag in das vom Amtsgericht geführte Vereinsregister eingetragen. Sie sind dann rechtsfähig und führen den Zusatz „eingetragener Verein (e.V.)“. Unterschieden wird daher zwischen dem rechtsfähigen und dem nicht rechtsfähigen (weil nicht eingetragenen) Verein (z. B. Gewerkschaften). Für Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen, nicht das einzelne Mitglied. Die Mitglieder können den Verein jederzeit verlassen, sowie auch per satzungsgemäßen Beschluss aus dem Verein ausgeschlossen werden. Ebenso kann ein Verein seine Auflösung beschließen. Vereine können verboten werden, wenn ihr Zweck oder ihre Tätigkeit den Strafgesetzen, der verfassungsmäßigen Ordnung oder der Völkerverständigung zuwiderlaufen (Artikel 9 GG). In Österreich unterscheidet man ebenfalls zwischen Wirtschafts- und Idealvereinen. In der Schweiz kann ein Verein nur gegründet werden, wenn er nichtwirtschaftliche Zwecke hat.
- Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten Zweck etwa zur Pflege bestimmter gemeinsamer Interessen zusammengeschlossen haben. Diese können sowohl gemeinnützig sein als auch wirtschaftliche Interessen verfolgen. Mit der Eintragung eines Vereins in das Vereinsregister handelt es sich in Deutschland um einen eingetragenen Verein (e. V.). Eine Eintragung in das Vereinsregister ist jedoch weder zur offiziellen Anerkennung des Vereins erforderlich noch ist die Eintragung Voraussetzung für die Anerkennung einer Gemeinnützigkeit. In Deutschland gibt es etwa 535.000 Vereine, von denen die Hälfte als gemeinnützig gilt. International wird ein Verein genannt, wenn seine Mitglieder verschiedenen Ländern und Staaten angehören, wie der Internationale Schriftstellerverein. Doch versteht man unter internationalen Vereinen auch Vereinigungen (Konventionen, völkerrechtlicher Verein) der Staaten selbst, etwa den Weltpostverein.
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