Als Bezirksvertretung werden in Gelsenkirchen nach § 2 Abs. 1 der Hauptsatzung die politischen Gremien bezeichnet, die Stadtbezirke verwalten. Die Bezirksvertretungen wurden eingerichtet damit die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gelsenkirchen stärker an der Arbeit des von ihnen gewählten Rates mitwirken können, die Erfüllung örtlicher Aufgaben auf besonders bestimmten Gebieten vorbereitet und ihre Ausführung sichergestellt werden kann, der Rat der Stadt in der Wahrnehmung von Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung entlastet wird und, um das politische Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten und zu stärken.
Als Bezirksvertretung werden in Gelsenkirchen nach § 2 Abs. 1 der Hauptsatzung die politischen Gremien bezeichnet, die Stadtbezirke verwalten. Die Bezirksvertretungen wurden eingerichtet damit die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gelsenkirchen stärker an der Arbeit des von ihnen gewählten Rates mitwirken können, die Erfüllung örtlicher Aufgaben auf besonders bestimmten Gebieten vorbereitet und ihre Ausführung sichergestellt werden kann, der Rat der Stadt in der Wahrnehmung von Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung entlastet wird und, um das politische Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten und zu stärken.