About: dbkwik:resource/ignoAkTX1OK3RxaPhQHEbA==   Sponge Permalink

An Entity of Type : owl:Thing, within Data Space : 134.155.108.49:8890 associated with source dataset(s)

AttributesValues
rdfs:label
  • §8 Ordnungswidrigkeiten
rdfs:comment
  • (1) Ordnungswidrig im Sinne des §36 (1) Nr.15 des Fahrlehrergesetzes handelt, wer als Inhaber einer Fahrschule oder als verantwortlicher Leiter des Ausbildungsbetriebes vorsätzlich oder fahrlässig 1. * entgegen §4 (3) oder (4) in Verbindung mit Anlage 2.8 den dort vorgeschriebenen theoretischen Unterricht nicht erteilt oder erteilen lässt, 2. * entgegen §4 (6) Satz 1 den dort vorgeschriebenen Ausbildungsplan nicht aufstellt oder entgegen Satz 2 den Ausbildungsplan nicht durch Aushang oder Auslage in den Geschäftsräumen der Fahrschule bekannt gibt, 3. * entgegen §5 (1) Satz 6 den jeweiligen Ausbildungsstand nicht durch Aufzeichnungen dokumentiert oder dokumentieren lässt, 4. * entgegen §5 (8) Satz 1 für mehrere Fahrschüler die gleichzeitige Erteilung von praktischem Fahrun
dcterms:subject
dbkwik:fahrschule/...iPageUsesTemplate
abstract
  • (1) Ordnungswidrig im Sinne des §36 (1) Nr.15 des Fahrlehrergesetzes handelt, wer als Inhaber einer Fahrschule oder als verantwortlicher Leiter des Ausbildungsbetriebes vorsätzlich oder fahrlässig 1. * entgegen §4 (3) oder (4) in Verbindung mit Anlage 2.8 den dort vorgeschriebenen theoretischen Unterricht nicht erteilt oder erteilen lässt, 2. * entgegen §4 (6) Satz 1 den dort vorgeschriebenen Ausbildungsplan nicht aufstellt oder entgegen Satz 2 den Ausbildungsplan nicht durch Aushang oder Auslage in den Geschäftsräumen der Fahrschule bekannt gibt, 3. * entgegen §5 (1) Satz 6 den jeweiligen Ausbildungsstand nicht durch Aufzeichnungen dokumentiert oder dokumentieren lässt, 4. * entgegen §5 (8) Satz 1 für mehrere Fahrschüler die gleichzeitige Erteilung von praktischem Fahrunterricht anordnet oder zulässt, 5. * entgegen §5 (11) Satz 1 oder 3 einen Ausbildungsplan nicht aufstellt oder nicht durch Aushang oder Auslage in den Geschäftsräumen der Fahrschule bekannt gibt, 6. * entgegen §6 (2) Satz 1 eine Bescheinigung über die theoretische und praktische Ausbildung nach [[Fahrsch%C3%BCler-Ausbildungsordnung#Anlagen|Anlage 7.1 bis 7.3]] ausstellt oder ausstellen lässt, obwohl der Mindestumfang des theoretischen Unterrichts gemäß §4 oder der Mindestumfang des praktischen Unterrichts gemäß §5 nicht durchgeführt wurde oder 7. * entgegen §6 (2) Satz 1 oder 2 keine Bescheinigung über die theoretische und praktische Ausbildung nach [[Fahrsch%C3%BCler-Ausbildungsordnung#Anlagen|Anlage 7.1 bis 7.3]] ausstellt oder ausstellen lässt oder durchlaufene Ausbildungsteile nicht bestätigt oder bestätigen lässt. (2) Ordnungswidrig im Sinne des §36 (1) Nr.15 des Fahrlehrergesetzes habndelt, wer als Fahrlehrer vorsätzlich oder fahrlässig 1. * entgegen §5 (1) Satz 6 den jeweiligen Ausbildungsstand nicht durch Aufzeichnungen dokumentiert, 2. * entgegen §5 (3) in Verbindung mit Anlage 4 oder Absatz 4 in Verbindung mit Anlage 5 die besonderen Ausbildungsfahrten nicht wie dort vorgeschrieben durchführt, 3. * entgegen §5 (8) Satz 1 für mehrere fahrschüler gleichzeitig praktischen fahrunterricht erteilt, 4. * entgegen §5 (9) Satz 2 oder 3 bei den Ausbildungsfahrten keine Funkanlage benutzt, 5. * entgegen §5 (10) Satz 1 bei Ausbildungsfahrten das vorgeschriebene Kontrollgerät nicht benutzen lässt oder entgegen §5 (10) Satz 12 Schaublätter nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Weise verwendet oder 6. * entgegen §6 (2) Satz 11 eine Bescheinigung über die theoretische und praktische Ausbildung nach [[Fahrsch%C3%BCler-Ausbildungsordnung#Anlagen|Anlage 7.1 bis 7.3]] ausstellt, obwohl der Mindestumfang des theoretischen Unterrichts gemäß §4 oder der Mindestumfang des praktischen Unterrichts gemäß §5 nicht durchgeführt wurde.
Alternative Linked Data Views: ODE     Raw Data in: CXML | CSV | RDF ( N-Triples N3/Turtle JSON XML ) | OData ( Atom JSON ) | Microdata ( JSON HTML) | JSON-LD    About   
This material is Open Knowledge   W3C Semantic Web Technology [RDF Data] Valid XHTML + RDFa
OpenLink Virtuoso version 07.20.3217, on Linux (x86_64-pc-linux-gnu), Standard Edition
Data on this page belongs to its respective rights holders.
Virtuoso Faceted Browser Copyright © 2009-2012 OpenLink Software