Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (abgekürzt VOB) beschäftigt sich mit der Vergabe von öffentlichen-rechtlichen Bauaufträgen. Die VOB unterteilt sich in drei Abschnitte (A - C) wobei auch der Abschnitt B von besonderer Tragweite für die Bauleistung ist. Bereits 1926 wurde die VOB von Spezialisten entwickelt galt bis zum Jahr 2005 auch für private Bauleistungen. Mit der Schuldrechtsmodernisierung wurde das Gesetz hinfällig.
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (abgekürzt VOB) beschäftigt sich mit der Vergabe von öffentlichen-rechtlichen Bauaufträgen. Die VOB unterteilt sich in drei Abschnitte (A - C) wobei auch der Abschnitt B von besonderer Tragweite für die Bauleistung ist. Bereits 1926 wurde die VOB von Spezialisten entwickelt galt bis zum Jahr 2005 auch für private Bauleistungen. Mit der Schuldrechtsmodernisierung wurde das Gesetz hinfällig.