Bei den Automatenaufstellerverträgen unterscheidet man zwischen echten und unechten Automatenaufstellerverträgen (AAV). Echte Verträge sind jene in denen der Gastwirt die Aufstellung von Automaten in bestimmten, dafür festgelegten Räumen oder an bestimmten Plätzen, gestattet. Hier wird ein Gestattungsvertrag geschlossen und das Mietrecht verliehen. Die Gegenleistung des Automatenaufstellers besteht hier in der Gewährung eines Entgelts. Dies kann zum Beispiel eine Umsatzbeteiligung von 50% sein, die beim Gastwirt der Umsatzsteuer unterliegt. FSH11 AF Kategorie:Echte Verträge
Bei den Automatenaufstellerverträgen unterscheidet man zwischen echten und unechten Automatenaufstellerverträgen (AAV). Echte Verträge sind jene in denen der Gastwirt die Aufstellung von Automaten in bestimmten, dafür festgelegten Räumen oder an bestimmten Plätzen, gestattet. Hier wird ein Gestattungsvertrag geschlossen und das Mietrecht verliehen. Die Gegenleistung des Automatenaufstellers besteht hier in der Gewährung eines Entgelts. Dies kann zum Beispiel eine Umsatzbeteiligung von 50% sein, die beim Gastwirt der Umsatzsteuer unterliegt. Der AAV ist grundsätzlich formlos gültig, es sei denn es handle sich um die Pacht oder Miete eines bestimmten Raumes über mehrere Jahre. Dann muss eine Schriftform des Vertrages vorliegen. Unechte Verträge sind jene, in denen Softeismaschinen, spezielle Hamburger Grills oder Mikrowellenherde zur Verfügung gestellt werden. Diese sind in Wirklichkeit durch Kaufverträge bzw. Abzahlungsgeschäfte geregelt. FSH11 AF Kategorie:Echte Verträge