In dieser Liste sind in Deutschland tätige Eisenbahngesellschaften enthalten. Dazu gehören auch Bahneinheiten, die keine juristischen Personen sind. Sie erhalten ihre Betriebsgenehmigung vom Eisenbahn-Bundesamt, soweit sie Eisenbahnen des Bundes oder nichtbundeseigene Eisenbahnen mit Sitz im Ausland sind. Alle anderen nichtbundeseigenen Eisenbahnen werden von den jeweils zuständigen Behörden der Länder genehmigt, in denen sie ihren Sitz haben. Nicht mehr existierende Eisenbahngesellschaften sind in der Liste ehemaliger deutscher Eisenbahngesellschaften aufgeführt.
In dieser Liste sind in Deutschland tätige Eisenbahngesellschaften enthalten. Dazu gehören auch Bahneinheiten, die keine juristischen Personen sind. Sie erhalten ihre Betriebsgenehmigung vom Eisenbahn-Bundesamt, soweit sie Eisenbahnen des Bundes oder nichtbundeseigene Eisenbahnen mit Sitz im Ausland sind. Alle anderen nichtbundeseigenen Eisenbahnen werden von den jeweils zuständigen Behörden der Länder genehmigt, in denen sie ihren Sitz haben. Nicht mehr existierende Eisenbahngesellschaften sind in der Liste ehemaliger deutscher Eisenbahngesellschaften aufgeführt. Der größte Teil des Streckennetzes gehört der DB Netz AG, einem Subunternehmen der Deutschen Bahn AG – dieser Umstand ist ein Relikt aus Zeiten des Monopols der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn. Die Bahnhöfe und Haltepunkte am Streckennetz der DB Netz werden von der DB Station&Service betrieben. Nicht aufgeführt in dieser Liste sind Museumseisenbahnen und Verkehrsverbünde. Es muss unterschieden werden in Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Eisenbahnverkehrsunternehmen, dazu siehe unter Privatbahn.