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| - Encyclopædia Wiki:Belegpflicht
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| - __INDEX__ Wie auch in Wikipedia ist in der Encyclopædia eine „Belegpflicht“ unerlässlich. Artikel sollten grundsätzlich mit Belegen versehen werden, um den Wahrheitsgehalt der Artikelgegenstände überprüfen zu können. Mit Belegen sind z. B. geeignete Presseberichte oder Literaturangaben gemeint, die am Ende eines Artikels im Abschnitt Einzelnachweise, Fußnoten oder Quellen aufgeführt werden. Artikel(abschnitte), die nur teilweise oder sogar völlig unbelegt sind, erhalten den Hinweis {{Belege fehlen}}:
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| - __INDEX__ Wie auch in Wikipedia ist in der Encyclopædia eine „Belegpflicht“ unerlässlich. Artikel sollten grundsätzlich mit Belegen versehen werden, um den Wahrheitsgehalt der Artikelgegenstände überprüfen zu können. Mit Belegen sind z. B. geeignete Presseberichte oder Literaturangaben gemeint, die am Ende eines Artikels im Abschnitt Einzelnachweise, Fußnoten oder Quellen aufgeführt werden. Artikel(abschnitte), die nur teilweise oder sogar völlig unbelegt sind, erhalten den Hinweis {{Belege fehlen}}: Diesen Hinweisbaustein darf jeder Nutzer einsetzen, der der Meinung ist, ein Artikel sei nicht ausreichend belegt. Nach Behebung der Mängel darf der Baustein wieder entfernt werden. Vor der Entfernung sollten die Belege aber genau geprüft werden, ob sie auch geeignet sind. Belege, die zu gewaltätigem oder pornografischem Material weiterleiten, sind ausdrücklich verboten. Auch das Verfälschen eines oder mehrerer Belege ist ebenfalls ausdrücklich verboten. Beide Vergehen werden in der Regel mit einer Nutzersperre geahndet. Hierbei greift auch das Prinzip: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“
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