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| - Die Innere Sicherheit bedient sich der Exekutive und der Judikative um eine Wahrung der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung und die verfassungsmäßige Grundordnung zu garantieren. Ziel der Inneren Sicherheit ist es die organisierte Kriminalität, Links- bzw. Rechtsextremismus, religiösen Fanatismus und Terrorismus zu unterbinden.(1)/(2) Zu den staatlichen Behörden, welche der Inneren Sicherheit (innerhalb der BRD) dienen, gehören unter Anderen das Bundeskriminalamt (BKA), der Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundesverfassungsgericht und auf regionaler Ebene das Ordnungsamt. Die Einzelnen Behörden arbeiten alle auf den jeweiligen Bereichen der Gewaltenteilung. Während das BKA, der BND und die Ordnungsämter die Exekutive vertreten, vertritt das Bundesverfassungsgericht die Judikative. Somit wird die Innere Sicherheit innerhalb der BRD nach den Idealen der Gewaltenteilung garantiert.
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