Internetseite "Home: Spezialthemen: Energie: Energiecharta" des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO der Schweizerischen Eidgenossenschaft aus dem Jahr 2006/2007
Eine Besonderheit des Energiechartavertrages sind die Bestimmungen zum Transit, Art. 7 ECT. Dort wird das Prinzip der Inländerbehandlung und der Meistbegünstigung festgeschrieben und geht somit weiter als die WTO, die beim Transit nur eine Meistbegünstigung verankert.
Als eine Besonderheit des Energiechartavertrages gelten die Bestimmungen zum Transit . Der Vertrag verankert das Prinzip der Inländerbehandlung und der Meistbegünstigung und geht somit weiter als die WTO, die beim Transit nur das letztere vorschreibt.
Die Internetseite mit der genannten Textpassage ist, wie <a href="http://replay.waybackmachine.org/20061004055500/http://www.seco.admin.ch/themen/spezial/energie/charta/index.html?lang=de">http://replay.waybackmachine.org/20061004055500/http://www.seco.admin.ch/themen/spezial/energie/charta/index.html?lang=de</a> belegt, auch schon nachweisbar für den 4.10.2006.