Art Zugehörigkeit Autor Einordnung Organisation Jahr Zeit Quelle Kategorie Als Erblehen bezeichnet man kraft Erbfolge übergegangenes Lehen. Dieses erbliche Lehen ist Mann- und Weiberlehen zugleich; im Unterschied zum reinen Mannlehen (siehe Handlehen). Auch Erbzinsgüter werden zuweilen Erblehen genannt; daher der Erblehenherr, das Erblehengut, der Erblehensmann, Erblehenträger u.s.f.
Art Zugehörigkeit Autor Einordnung Organisation Jahr Zeit Quelle Kategorie Als Erblehen bezeichnet man kraft Erbfolge übergegangenes Lehen. Dieses erbliche Lehen ist Mann- und Weiberlehen zugleich; im Unterschied zum reinen Mannlehen (siehe Handlehen). Auch Erbzinsgüter werden zuweilen Erblehen genannt; daher der Erblehenherr, das Erblehengut, der Erblehensmann, Erblehenträger u.s.f.