Der Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis war der bayrische Vorläufer des BGB und trat 1756 in Kraft. Im Jahr 1900 wurde dieses Gesetzbuch vom BGB abgelöst.
Der Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis war der bayrische Vorläufer des BGB und trat 1756 in Kraft. Im Jahr 1900 wurde dieses Gesetzbuch vom BGB abgelöst.