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| - §3 Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis
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| - 1In den Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis hat der Bewerber anzugeben, für welche Klasse von Kraftfahrzeugen er die Fahrlehrerlaubnis erwerben will. 2Er hat dem Antrag beizufügen: 1. einen amtlichen Nachweis über Ort und Tag der Geburt, 2. einen Lebenslauf, 3. ein ärztliches oder - auf Verlangen der Erlaubnisbehörde - ein fachärztliches Zeugnis oder das Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung über die geistige und körperliche Eignung, 4. eine Ablichtung des Führerscheins; sie muss amtlich beglaubigt sein, wenn der Führerschein nicht zur Einsichtnahme vorgelegt wird, 5. Unterlagen über die Fahrpraxis (§2 (1) Satz 1 Nr.5), 6. einen Nachweis über die Vorbildung (§2 (1) Satz 1 Nr.3), 7. eine Bescheinigung der amtlich anerkannten Fahrlehreraus
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| - 1In den Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis hat der Bewerber anzugeben, für welche Klasse von Kraftfahrzeugen er die Fahrlehrerlaubnis erwerben will. 2Er hat dem Antrag beizufügen: 1. einen amtlichen Nachweis über Ort und Tag der Geburt, 2. einen Lebenslauf, 3. ein ärztliches oder - auf Verlangen der Erlaubnisbehörde - ein fachärztliches Zeugnis oder das Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung über die geistige und körperliche Eignung, 4. eine Ablichtung des Führerscheins; sie muss amtlich beglaubigt sein, wenn der Führerschein nicht zur Einsichtnahme vorgelegt wird, 5. Unterlagen über die Fahrpraxis (§2 (1) Satz 1 Nr.5), 6. einen Nachweis über die Vorbildung (§2 (1) Satz 1 Nr.3), 7. eine Bescheinigung der amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über die Dauer der durchgeführten Ausbildung (§2 (3), (4) und (5)), 8. im Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE eine Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule über die Dauer der durchgeführten Ausbildung (§2 (5) Satz 1) und das Berichtsheft nach §9a (3). 3Die sich auf die Ausbildung nach §2 (5) beziehende Bescheinigung nach Satz 2 Nr.7 und die Unterlagen nach Satz 2 Nr.8 sind nach Abschluss der Ausbildung nachzureichen. 4Der Bewerber hat die Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde nach den Vorschriften des Bundeszentralregisters zu beantragen.
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