Als Subvention bezeichnet man die wirtschaftlich vollkommen unsinnige staatliche Begünstigung diverser kultureller Einrichtungen, gewisser Wirtschafts- und Industriezweige oder einzelner Produkte, wie etwa Schnittblumen. Sie verschaffen dem Begünstigten materielle und finanzielle Vorteile ohne Erwartung auch nur der geringsten Gegenleistung, und das auf Kosten der Allgemeinheit.
Als Subvention bezeichnet man die wirtschaftlich vollkommen unsinnige staatliche Begünstigung diverser kultureller Einrichtungen, gewisser Wirtschafts- und Industriezweige oder einzelner Produkte, wie etwa Schnittblumen. Sie verschaffen dem Begünstigten materielle und finanzielle Vorteile ohne Erwartung auch nur der geringsten Gegenleistung, und das auf Kosten der Allgemeinheit.