Der Reichstag der Weimarer Republik (1919 bis 1933) war das Parlament und damit eines der höchsten Staatsorgane. Er übernahm diese Tätigkeit von der Weimarer Nationalversammlung, die bis 1920 als Parlament gedient hatte. Der Reichstag tagte im Berliner Reichstagsgebäude. Der Reichstag wurde nach einem Verhältniswahlrecht gewählt. Pro 60.000 Stimmen erhielt eine Partei einen Sitz.
Der Reichstag der Weimarer Republik (1919 bis 1933) war das Parlament und damit eines der höchsten Staatsorgane. Er übernahm diese Tätigkeit von der Weimarer Nationalversammlung, die bis 1920 als Parlament gedient hatte. Der Reichstag tagte im Berliner Reichstagsgebäude. Der Reichstag wurde nach einem Verhältniswahlrecht gewählt. Pro 60.000 Stimmen erhielt eine Partei einen Sitz.