In Deutschland existiert eine Schulpflicht. Das bedeutet, dass das ausführende Organ (die Polizei) berechtigt ist, dich zwangsweise auch gegen deinen Willen dem Unterricht vorzuführen, soweit du unter diese Schulpflicht fällst. Auch deine Erziehungsberechtigten können Nachteile davon haben, wenn sie dich nicht ausreichend beaufsichtigen und zum Schulbesuch anhalten. Schließlich kann über ein Familiengericht das Sorgerecht für Dich deinen Eltern entzogen werden, so sehen es die Landesverfassungen vor.
In Deutschland existiert eine Schulpflicht. Das bedeutet, dass das ausführende Organ (die Polizei) berechtigt ist, dich zwangsweise auch gegen deinen Willen dem Unterricht vorzuführen, soweit du unter diese Schulpflicht fällst. Auch deine Erziehungsberechtigten können Nachteile davon haben, wenn sie dich nicht ausreichend beaufsichtigen und zum Schulbesuch anhalten. Schließlich kann über ein Familiengericht das Sorgerecht für Dich deinen Eltern entzogen werden, so sehen es die Landesverfassungen vor.