Der Bundestag muss seine zustimmung bei Grundlegenden Verträgen (z.b Vertrag von Lissabon) und bei der Aufnahme neuer EU-Mitglieder geben. Ansonsten hat der Bundestag keinen Einfluss auf die Gesetzgebung der Eu.
Der Bundestag muss seine zustimmung bei Grundlegenden Verträgen (z.b Vertrag von Lissabon) und bei der Aufnahme neuer EU-Mitglieder geben. Ansonsten hat der Bundestag keinen Einfluss auf die Gesetzgebung der Eu.