Eine gemeinsame europäische Verfassung soll der erweiterten EU zu mehr Funktionsfähigkeit und zu einer einheitlichen Struktur und Rechtspersönlichkeit verhelfen. Nach langem Tauziehen konnten sich die Staats- und Regierungschefs im Sommer 2003 auf einen Verfassungstext einigen, der im Oktober 2004 feierlich unterzeichnet wurde. Bevor die Verfassung in Kraft treten kann, muss sie in allen 25 Mitgliedsstaaten, bei vielen durch eine Volksabstimmung, ratifiziert werden.
Eine gemeinsame europäische Verfassung soll der erweiterten EU zu mehr Funktionsfähigkeit und zu einer einheitlichen Struktur und Rechtspersönlichkeit verhelfen. Nach langem Tauziehen konnten sich die Staats- und Regierungschefs im Sommer 2003 auf einen Verfassungstext einigen, der im Oktober 2004 feierlich unterzeichnet wurde. Bevor die Verfassung in Kraft treten kann, muss sie in allen 25 Mitgliedsstaaten, bei vielen durch eine Volksabstimmung, ratifiziert werden.