Dieser Artikel listet die im Betäubungsmittelgesetz Anlage I nicht verkehrsfähigen Drogen. (abgerufen im Februar 2014) Zusätzlich fallen auch Esther, Ether, Molekülverbindungen, Salze der aufgelisteten Stoffe unter die Regelungen für Anlage-I-Substanzen. Stereoisomere der aufgeführten Substanzen fallen darunter, wenn sie als Betäubungsmittel verwendet werden. Zubereitungen fallen unter die Regelungen, wenn
Dieser Artikel listet die im Betäubungsmittelgesetz Anlage I nicht verkehrsfähigen Drogen. (abgerufen im Februar 2014) Zusätzlich fallen auch Esther, Ether, Molekülverbindungen, Salze der aufgelisteten Stoffe unter die Regelungen für Anlage-I-Substanzen. Stereoisomere der aufgeführten Substanzen fallen darunter, wenn sie als Betäubungsmittel verwendet werden. Zubereitungen fallen unter die Regelungen, wenn
* sie nicht ausgenommen worden sind
* sie an Menschen oder Tieren angewendet werden sollen oder für diagnostische und analytische Zwecke verwendet werden und ihr Betäubungsmittelanteil über 0,001% liegt oder ihr Stoff in der Zubereitung Isotopen-modifiziert wird.