Die 1. freie Wahl des Althings wurde in folge der Politikreform von 1887 beschlossen und am 1. September 1887 ausgetragen. Wahlberechtigt waren alle Menschen die das 20. Lebensjahr vollendet haben und einen Pass des isländischen Wikingerreichs besitzen. Insgesamt waren etwa 4.500.000 Menschen wahlberechtigt. Die Wahlbeteiligung war mit 97% sehr hoch. Zugelassen waren 2 Parteien.
Die 1. freie Wahl des Althings wurde in folge der Politikreform von 1887 beschlossen und am 1. September 1887 ausgetragen. Wahlberechtigt waren alle Menschen die das 20. Lebensjahr vollendet haben und einen Pass des isländischen Wikingerreichs besitzen. Insgesamt waren etwa 4.500.000 Menschen wahlberechtigt. Die Wahlbeteiligung war mit 97% sehr hoch. Zugelassen waren 2 Parteien.