Dr.-Ing. Siegfried Werth gründete 1951 eine Apparate- und Maschinenbaufirma in Düsseldorf, die Messgeräte und Messprofilprojektoren herstellte. 1958 siedelte das Unternehmen nach Gießen um, wo eine neue Fertigungsstätte errichtet wurde. 1979 wurde die Gesellschaft in Dr.-Ing. Siegfried Werth GmbH umfirmiert. Nach dem Tod von Herrn Dr.-Ing. Siegfried Werth wurde von seiner Witwe, Frau C.H. Maria Werth, zum Gedenken an die zukunftsweisenden Entwicklungsarbeiten ihres Mannes und seines Lebenswerkes auf dem Gebiet der industriellen Messtechnik im Jahr 1987 eine zunächst nicht rechtsfähige Stiftung unter dem Namen
Dr.-Ing. Siegfried Werth gründete 1951 eine Apparate- und Maschinenbaufirma in Düsseldorf, die Messgeräte und Messprofilprojektoren herstellte. 1958 siedelte das Unternehmen nach Gießen um, wo eine neue Fertigungsstätte errichtet wurde. 1979 wurde die Gesellschaft in Dr.-Ing. Siegfried Werth GmbH umfirmiert. Nach dem Tod von Herrn Dr.-Ing. Siegfried Werth wurde von seiner Witwe, Frau C.H. Maria Werth, zum Gedenken an die zukunftsweisenden Entwicklungsarbeiten ihres Mannes und seines Lebenswerkes auf dem Gebiet der industriellen Messtechnik im Jahr 1987 eine zunächst nicht rechtsfähige Stiftung unter dem Namen ins Leben gerufen, die 1995 in eine rechtsfähige, gemeinnützige Stiftung übergleitet wurde. Sitz und Anschrift der Stiftung: 35394 Gießen, Siemensstr. 19. Zweck der Stiftung ist die Förderung und Finanzierung wissenschaftlicher Arbeiten auf dem Gebiet der berührungslosen dimensionalen Messtechnik. Der Stiftungszweck wird insbesondere durch die Prämierung von wissenschaftlichen Arbeiten von Nachwuchswissenschaftlern nach Erlangung des ersten akademischen Grades auf dem Gebiet der industriellen Messtechnik oder verwandten Gebieten oder durch Vergabe von Forschungsaufträgen einschließlich Promotionsvorhaben an begabte Nachwuchswissenschaftler erfüllt. Organ der Stiftung Einziges Organ der Stiftung ist das Kuratorium. Ihm gehören vier ehrenamtliche Kuratoren an, aus deren Mitte der Vorsitzende des Kuratoriums für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt wird und der die Stiftung gemeinsam mit einem weiteren Mitglied in allen gerichtlichen wie auch außergerichtlichen Angelegenheiten vertritt.