Einfirmenvertreter vermitteln Versicherungen auf Basis einer Ausschließlichkeitsvereinbarung und sind somit völlig an das Versicherungsunter- nehmen gebunden, für das sie arbeiten. Folglich dürfen sie auch nur dessen Produkte vermitteln. Demgegenüber zeichnet sich die Arbeitsweise eines Versicherungsmaklers gerade durch die Unabhängigkeit von den jeweiligen Gesellschaften aus. Sein Aufgabenbereich liegt vorwiegend in der Vertretung der Interessen von Versicherungsnehmern. Viele Ratgeber,Fachartikel und auch Verbraucherschützer raten deshalb auch, sich der Kompetenz und der Vielfalt des Angebotes eines Maklerunternehmens anzuvertrauen.
Einfirmenvertreter vermitteln Versicherungen auf Basis einer Ausschließlichkeitsvereinbarung und sind somit völlig an das Versicherungsunter- nehmen gebunden, für das sie arbeiten. Folglich dürfen sie auch nur dessen Produkte vermitteln. Demgegenüber zeichnet sich die Arbeitsweise eines Versicherungsmaklers gerade durch die Unabhängigkeit von den jeweiligen Gesellschaften aus. Sein Aufgabenbereich liegt vorwiegend in der Vertretung der Interessen von Versicherungsnehmern. Viele Ratgeber,Fachartikel und auch Verbraucherschützer raten deshalb auch, sich der Kompetenz und der Vielfalt des Angebotes eines Maklerunternehmens anzuvertrauen.