Der Begriff Lebensgemeinschaft bezeichnet die Tatsache, dass sich meist zwei, manchmal auch mehr Personen zusammentun, um gemeinsam zu leben (Koresidenz). Darüber hinaus umfasst eine Lebensgemeinschaft meist eine wirtschaftliche Gemeinschaft, oft auch eine sexuelle Gemeinschaft. Es wird generell unterschieden zwischen den öffentlich angemeldeten Lebensgemeinschaften Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft sowie nicht angemeldeten Lebensgemeinschaften wie Lebensabschnittspartnerschaft (früher „Wilde Ehe“) und Wohngemeinschaft.
Der Begriff Lebensgemeinschaft bezeichnet die Tatsache, dass sich meist zwei, manchmal auch mehr Personen zusammentun, um gemeinsam zu leben (Koresidenz). Darüber hinaus umfasst eine Lebensgemeinschaft meist eine wirtschaftliche Gemeinschaft, oft auch eine sexuelle Gemeinschaft. Es wird generell unterschieden zwischen den öffentlich angemeldeten Lebensgemeinschaften Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft sowie nicht angemeldeten Lebensgemeinschaften wie Lebensabschnittspartnerschaft (früher „Wilde Ehe“) und Wohngemeinschaft.