Das kommt darauf an, worauf das Verkehrszeichen hinweist. Gefahrzeichen (dreieckig mit Spitze oben) gelten ab dem Passieren des Zeichens bis unmittelbar hinter der Gefahrenstelle. Durch ein kleines rechteckiges Zusatzzeichen kann allerdings auf die Entfernung bzw. Länge der Gefahrenstelle hingewiesen werden, wodurch sich der Geltungsbereich entsprechend verschiebt.
Das kommt darauf an, worauf das Verkehrszeichen hinweist. Gefahrzeichen (dreieckig mit Spitze oben) gelten ab dem Passieren des Zeichens bis unmittelbar hinter der Gefahrenstelle. Durch ein kleines rechteckiges Zusatzzeichen kann allerdings auf die Entfernung bzw. Länge der Gefahrenstelle hingewiesen werden, wodurch sich der Geltungsbereich entsprechend verschiebt. Bei Vorschriftzeichen ist der Geltungsbereich je nach Art der angezeigten Vorschrift verschieden, aber leicht aus dem Zusammenhang zu erschließen. Ein Stoppschild etwa gilt nur für die dahinter liegende Kreuzung oder Einmündung. Wird auf einen Radweg hingewiesen, so gilt das Zeichen, solange der Radweg neben der Straße verläuft. Verbotszeichen wie Tempolimits oder Überholverbote gelten bis zum nächsten Aufhebungsschild bzw. anderslautenden gleichen Schild. In jedem Fall gelten Verkehrszeichen nur für die Straße, an der sie platziert sind. Verlässt man die Straße z.B. durch Abbiegen, verlässt man den Geltungsbereich. Eine Ausnahme sind Zonen wie z.B. Tempo 30-Zonen. Hier bleibt man auf jeden Fall in der ausgewiesenen Zone, bis man das entsprechende Aufhebungsschild passiert hat.