Stadtpräsident ist in einigen Städten der Deutschschweiz, z. B. in Winterthur und Zürich die offizielle Bezeichnung für das Stadtoberhaupt, vergleichbar in etwa mit dem [[Wikipedia:de:|OberbürgermeisterW]] in [[Wikipedia:de:|DeutschlandW]]. Schweizer Stadtpräsidenten sind immer «[[Wikipedia:de:|primus inter paresW]]» und den restlichen Mitgliedern der Stadt[[Wikipedia:de:|exektuiveW]] nach dem [[Wikipedia:de:|KollegialitätsprinzipW]] gleichgestellt.
Stadtpräsident ist in einigen Städten der Deutschschweiz, z. B. in Winterthur und Zürich die offizielle Bezeichnung für das Stadtoberhaupt, vergleichbar in etwa mit dem [[Wikipedia:de:|OberbürgermeisterW]] in [[Wikipedia:de:|DeutschlandW]]. Schweizer Stadtpräsidenten sind immer «[[Wikipedia:de:|primus inter paresW]]» und den restlichen Mitgliedern der Stadt[[Wikipedia:de:|exektuiveW]] nach dem [[Wikipedia:de:|KollegialitätsprinzipW]] gleichgestellt. Der Vorsitzende der [[Wikipedia:de:|LegislativeW]] heisst – je nach Bezeichnung des Parlaments – Stadtratspräsident oder Gemeinderatspräsident. Siehe dazu den Artikel Gemeindepräsident.