Bei einem "normalen" Neuwagen sagt man in der Regeln nach 3 Jahren nur noch eine Teilkaskoversicherung und nach insg. 6 Jahren nur noch die Haftpflicht. Ausgenommen natürlich besonders teure Fahrzeuge, oder mit sehr wertvoller Zusatzausstattung.
Bei einem "normalen" Neuwagen sagt man in der Regeln nach 3 Jahren nur noch eine Teilkaskoversicherung und nach insg. 6 Jahren nur noch die Haftpflicht. Ausgenommen natürlich besonders teure Fahrzeuge, oder mit sehr wertvoller Zusatzausstattung. Es spielt außerdem eine Rolle, in welcher Schadensfreiheitsklasse sich die versicherte Person befindet. Ist die Schadensfreiheitsklasse sehr niedrig (z. B. 30%), dann kann der Beitrag für die Vollkaskoversicherung je nach Fahrzeug fast so niedrig sein wie die Teilkaskoversicherung. (Dabei ist die Teilkaskoversicherung Bestandteil der Vollkaskoversicherung). Völlig auf eine Kaskoversicherung zu verzichten, sollte sorgfältig abgewogen werden. Denn dann ist z. B. auch ein Diebstahl nicht mehr versichert.