Der Landtag NRW möge ein Nachtflugverbot von 22:00 bis 6:00 für den Flughafen Köln/Bonn beschließen. Tagsüber möge der Landtag NRW außerdem den Einsatz von Flüster-Triebwerken vorschreiben. Die Flughafengesellschaft möge bei Bedarf einen Nachtflughafen in unbewohntem Gebiet errichten, beispielsweise an der belgischen Grenze, und den Nachtflughafen mit LKW, Bahn oder anderen Containertransportsystemen an das Köln/Bonner Verkehrsnetz anbinden.
Der Landtag NRW möge ein Nachtflugverbot von 22:00 bis 6:00 für den Flughafen Köln/Bonn beschließen. Tagsüber möge der Landtag NRW außerdem den Einsatz von Flüster-Triebwerken vorschreiben. Die Flughafengesellschaft möge bei Bedarf einen Nachtflughafen in unbewohntem Gebiet errichten, beispielsweise an der belgischen Grenze, und den Nachtflughafen mit LKW, Bahn oder anderen Containertransportsystemen an das Köln/Bonner Verkehrsnetz anbinden.