§1 Dieses Gesetz tritt mit dem Ja-Wort in Kraft. §2 Der Ehemann ist ab dem Zeitpunkt der Eheschließung der Glücklichste seiner Art. §3 Der Mann hat eine eigene Meinung - die Frau hat RECHT und verwaltet das eheliche Vermögen. §4 Sollte die Frau einmal nicht Recht haben, tritt automatische 3 in Kraft. §5 Das Ehepaar besteht aus zwei Hälften, die Frau ist die bessere. §6 Der Mann verdient das Geld, die Frau gibt es aus. §7 Der Ehemann hat sein Einkommen pünktlich zu Hause abzuliefern und sein Taschengeld mit kindlicher Freude entgegenzunehmen.
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