This HTML5 document contains 7 embedded RDF statements represented using HTML+Microdata notation.

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Subject Item
n2:
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Darf man urheberrechtlich geschützte Bilder in einem Wiki zeigen (unter §51 des urhG), auch wenn man es als etwas anderes angibt (=anderen Namen geben)
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Nein, geschützt ist das Bildmaterial ansich, sowie dessen Titel / Produktname. Nein, wenn Bilder urheberrechtlich geschützt sind, obliegt die benutzung nur dem Urheberrechtsinhaber. Allerdings kann der Urheberrechtsinhaber über die Verwendung entscheiden. Das heißt, er kann auch die Erlaubnis zu einer Verwendung geben, wenn eine Nachfrage diesbezüglich eingeht. Wie beschrieben, er KANN, aber er MUSS NICHT! Eine unerlaubte Nutzungist daher nicht gestattet und eine Nutzung unter einem anderen Namen könnte sogar juristische Folgen haben. Der Inhaber kann sich sogar eine Rechnung bzw. Schadensersatz erlauben. --Saviour1981 (Diskussion) 12:54, 8. Apr. 2016 (UTC) Kategorie:Die besten Fragen Kategorie:Beantwortete Fragen Kategorie:Recht Kategorie:Wiki
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Nein, geschützt ist das Bildmaterial ansich, sowie dessen Titel / Produktname. Nein, wenn Bilder urheberrechtlich geschützt sind, obliegt die benutzung nur dem Urheberrechtsinhaber. Allerdings kann der Urheberrechtsinhaber über die Verwendung entscheiden. Das heißt, er kann auch die Erlaubnis zu einer Verwendung geben, wenn eine Nachfrage diesbezüglich eingeht. Wie beschrieben, er KANN, aber er MUSS NICHT! Eine unerlaubte Nutzungist daher nicht gestattet und eine Nutzung unter einem anderen Namen könnte sogar juristische Folgen haben. Der Inhaber kann sich sogar eine Rechnung bzw. Schadensersatz erlauben. --Saviour1981 (Diskussion) 12:54, 8. Apr. 2016 (UTC) Kategorie:Die besten Fragen Kategorie:Beantwortete Fragen Kategorie:Recht Kategorie:Wiki