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Dieser Artikel listet die im Betäubungsmittelgesetz Anlage I nicht verkehrsfähigen Drogen. (abgerufen im Februar 2014) Zusätzlich fallen auch Esther, Ether, Molekülverbindungen, Salze der aufgelisteten Stoffe unter die Regelungen für Anlage-I-Substanzen. Stereoisomere der aufgeführten Substanzen fallen darunter, wenn sie als Betäubungsmittel verwendet werden. Zubereitungen fallen unter die Regelungen, wenn
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Dieser Artikel listet die im Betäubungsmittelgesetz Anlage I nicht verkehrsfähigen Drogen. (abgerufen im Februar 2014) Zusätzlich fallen auch Esther, Ether, Molekülverbindungen, Salze der aufgelisteten Stoffe unter die Regelungen für Anlage-I-Substanzen. Stereoisomere der aufgeführten Substanzen fallen darunter, wenn sie als Betäubungsmittel verwendet werden. Zubereitungen fallen unter die Regelungen, wenn * sie nicht ausgenommen worden sind * sie an Menschen oder Tieren angewendet werden sollen oder für diagnostische und analytische Zwecke verwendet werden und ihr Betäubungsmittelanteil über 0,001% liegt oder ihr Stoff in der Zubereitung Isotopen-modifiziert wird.